einstweilige Verfügung gegen HRS

Wettbewerbsbehinderung: OLG Düsseldorf verhängt einstweilige Verfügung gegen HRS
Berlin, 22.02.2012. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 15. Februar 2012 auf Antrag des Berliner Startups JustBook (www.justbook.com) eine einstweilige Verfügung gegen das Hotelbuchungsportal HRS erlassen. Das OLG Düsseldorf erklärt die Best-Preis-Garantie, die HRS von seinen Hotelpartnern vertraglich einfordert, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. HRS war zur Best-Preis-Garantie erst am 10. Februar durch das Bundeskartellamt abgemahnt worden. Die abschließende Prüfung der Behörde dauert an.
Das Berliner Unternehmen JustBook ist am 16. Januar 2012 mit einer App gestartet, mit der Hotels zu Last-Minute-Preisen gebucht werden können. Pro Stadt werden in der App täglich drei Hotels mit günstigen Exklusivraten für Übernachtungen am selben Tag angeboten. Obwohl es bei HRS kein vergleichbares Angebot gibt, wurden die Hotels, mit denen JustBook kooperiert, umgehend kontaktiert und aufgefordert, ihr Angebot bei JustBook zurückzuziehen oder den selben Preis auch über HRS anzubieten. Gegen diese Praxis hat JustBook beim OLG Düsseldorf nun erfolgreich die einstweilige Verfügung erwirkt.
(Quelle: Pressemitteilung, 22.02.2012, JustBook)













